- nicht rechtsfähiger Verein
- körperschaftlicher Zusammenschluss, der mangels Eintragung im Vereinsregister oder staatlicher Verleihung der Rechtsfähigkeit entbehrt.- Vgl. auch ⇡ Verein.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Verein — Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem… … Deutsch Wikipedia
Eingetragener Verein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung — nicht rechtsfähiger Verein; Sitz in Bonn, gegründet 1970. Aufgaben: Unterstützung und Koordination der Arbeit der Mitglieder im Bereich der ⇡ Berufsbildung einschließlich der ⇡ beruflichen Weiterbildung; Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen… … Lexikon der Economics
Mitgliederversammlung — Das Vereinsrecht regelt die Gründung und Organisation von Vereinen. Es unterscheidet sich in den deutschsprachigen Ländern. Inhaltsverzeichnis 1 Vereinsrecht in Deutschland 1.1 Vereinsformen 1.1.1 Altrechtlicher Verein 1.1.2 Eingetragener Verein … Deutsch Wikipedia
Vereinsrecht in Deutschland — Das Vereinsrecht regelt die Gründung und Organisation von Vereinen. Es unterscheidet sich in den deutschsprachigen Ländern. Inhaltsverzeichnis 1 Vereinsrecht in Deutschland 1.1 Vereinsformen 1.1.1 Altrechtlicher Verein 1.1.2 Eingetragener Verein … Deutsch Wikipedia
Vereinsrecht (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das die Gründung und Organisation von Vereinen regelt. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und folgt aus der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Grundgesetz.… … Deutsch Wikipedia
Dienstgeber — Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete… … Deutsch Wikipedia
Arbeitgeber — ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht… … Deutsch Wikipedia
E.V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia